Gebühren- und Beitragsordnung
Abteilung Bogenschießen
Aufnahmegebühr:
Erwachsene, normales Einkommen, je Person: € 80,00,
Jugendliche und Kinder bis zum 18. Lebensjahr, je Person: € 50,00,
Die Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Sponsorengelder etc.) der Abteilung Bogenschießen stehen nur der Abteilung Bogenschießen zur Verfügung, nicht der Abteilung Bowling.
Monatsbeitrag je Person:
nur Bogenschießen: € 12,--
Bogenschießen und Bowling aktiv: € 20,--
Bogenschießen und Bowling passiv: € 16,--
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17. Lebensjahr:
nur Bogenschießen: € 8,--
Bogenschießen und Bowling aktiv: € 16,--
Bogenschießen und Bowling passiv: € 12,--
Familien:
bis 2 Erwachsene mit bis zu 2 Kindern: € 35,--
Abteilung Bogenschießen
Aufnahmegebühr:
Erwachsene, normales Einkommen, je Person: € 80,00,
Jugendliche und Kinder bis zum 18. Lebensjahr, je Person: € 50,00,
Die Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Sponsorengelder etc.) der Abteilung Bogenschießen stehen nur der Abteilung Bogenschießen zur Verfügung, nicht der Abteilung Bowling.
Monatsbeitrag je Person:
nur Bogenschießen: € 12,--
Bogenschießen und Bowling aktiv: € 20,--
Bogenschießen und Bowling passiv: € 16,--
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17. Lebensjahr:
nur Bogenschießen: € 8,--
Bogenschießen und Bowling aktiv: € 16,--
Bogenschießen und Bowling passiv: € 12,--
Familien:
bis 2 Erwachsene mit bis zu 2 Kindern: € 35,--
Abteilung Bowling:
- die Abteilung Bowling ist derzeit nicht aktiv -
Erwachsener (aktiv) monatl. € 12,--
Erwachsener (passiv, ohne BBV-Mitgliedschaft) monatl. € 4,--
Jugendliche bis 18 Jahre (aktiv) monatl. € 8,--
Jugendliche bis 18 Jahre (passiv, ohne BBV-Mitgliedschaft) € 3,--
Die Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Sponsorengelder etc.) der Abteilung Bowling stehen nur der Abteilung Bowling zur Verfügung, nicht der Abteilung Bogenschießen.
Einmalige jährliche Kosten
Ranglistenkarte € 13,--
Mannschaftsmeldegebühr je Spieler € 20,-- (bei 4-er Mannschaft)
Einzel-, Mix- und Doppelwettkämpfe je Wettkampf und Spieler € 5,--
Einmalige Kosten
Vereinsaufnahmegebühr (inklusive neuer Spielerpass) € 10,--
Spielerpass bei Kopie oder Ersatz je € 4,--
Wechsel der Spielberechtigung (Ab-/Ummeldung des Vereins/Clubs) je € 10,--
Hemdenpfand bei Eigentum vom Verein/Club je € 20,-- (das Hemdenpfand wird bei Rückgabe in ordentlichem Zustand erstattet).
Regelmäßige Kosten
Intensives Training mit Trainingsbetreuung, max. 4 Personen (Kameraaufnahme, Analyse, Trainer usw.) je Stunde € 15,--, Voranmeldung Voraussetzung
Das Wettkampfspielgeld muss am Spieltag vor Ort selbst bezahlt werden.
Trainingskosten je Samstag in Höhe von € 7,50 auf Berolina bzw. auf anderen Hallen den Spielpreis je Spiel trägt jedes Vereins/Clubmitglied selber.
Strafkosten, die dem Club durch den BBV wegen unsportlichem Verhalten (z. B.: Nichtantritt, Beleidigung von Sportskameraden bzw. des Schiedrichters usw.) eines Clubmitglieds oder mehrerer Clubmitglieder während der Wettkämpfe verursacht werden, müssen die betroffenen Clubmitglieder dem Club erstatten.
- die Abteilung Bowling ist derzeit nicht aktiv -
Erwachsener (aktiv) monatl. € 12,--
Erwachsener (passiv, ohne BBV-Mitgliedschaft) monatl. € 4,--
Jugendliche bis 18 Jahre (aktiv) monatl. € 8,--
Jugendliche bis 18 Jahre (passiv, ohne BBV-Mitgliedschaft) € 3,--
Die Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Sponsorengelder etc.) der Abteilung Bowling stehen nur der Abteilung Bowling zur Verfügung, nicht der Abteilung Bogenschießen.
Einmalige jährliche Kosten
Ranglistenkarte € 13,--
Mannschaftsmeldegebühr je Spieler € 20,-- (bei 4-er Mannschaft)
Einzel-, Mix- und Doppelwettkämpfe je Wettkampf und Spieler € 5,--
Einmalige Kosten
Vereinsaufnahmegebühr (inklusive neuer Spielerpass) € 10,--
Spielerpass bei Kopie oder Ersatz je € 4,--
Wechsel der Spielberechtigung (Ab-/Ummeldung des Vereins/Clubs) je € 10,--
Hemdenpfand bei Eigentum vom Verein/Club je € 20,-- (das Hemdenpfand wird bei Rückgabe in ordentlichem Zustand erstattet).
Regelmäßige Kosten
Intensives Training mit Trainingsbetreuung, max. 4 Personen (Kameraaufnahme, Analyse, Trainer usw.) je Stunde € 15,--, Voranmeldung Voraussetzung
Das Wettkampfspielgeld muss am Spieltag vor Ort selbst bezahlt werden.
Trainingskosten je Samstag in Höhe von € 7,50 auf Berolina bzw. auf anderen Hallen den Spielpreis je Spiel trägt jedes Vereins/Clubmitglied selber.
Strafkosten, die dem Club durch den BBV wegen unsportlichem Verhalten (z. B.: Nichtantritt, Beleidigung von Sportskameraden bzw. des Schiedrichters usw.) eines Clubmitglieds oder mehrerer Clubmitglieder während der Wettkämpfe verursacht werden, müssen die betroffenen Clubmitglieder dem Club erstatten.
Ergänzende Regelungen
Sollte ein Mitglied mindestens drei Monatsbeiträge in Rückstand liegen (unabhängig von Erinnerungen oder Mahnungen). wird es sofort vom Verein gesperrt und kann an Wettkämpfen, die Verbände wie BBV, DBU, DBSV, DSB usw. veranstalten, nicht für den 1. GBC Berlin e. V. antreten. Diese Sperre bleibt so lange bestehen, bis der Beitragsrückstand ausgeglichen ist. Die Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind eine Bringepflicht, die jedes Mitglied ohne Aufforderung zu erfüllen hat.
Mahngebühren werden nach zwei rückständigen Monatsbeiträgen in drei Schritte erhoben:
1. Mahnung per E-Mail oder einfachem Brief - Gebühr € 5,--, sieben Tage Frist zur Ausgleichung des Zahlungsrückstands,
2. Mahnung per E-Mail oder einfachem Brief - Gebühr € 10,--, sieben Tage Frist zur Ausgleichung des Zahlungsrückstands,
3. Mahnung per E-Mail und Einschreiben/Rückschein - Gebühr € 15,--, sieben Tage Frist zur Ausgleichung des Zahlungsrückstands.
Nach fruchtloser dritter Mahnung werden die rückständigen Beiträge über ein Inkassobüro abgewickelt.
Vom monatlichen Beitrag jedes Vereinsmitglieds (unabhängig von der Sportart/Abteilung) werden monatlich € 1,-- in die Vereinsgesamtkasse übertragen, um Kosten abzudecken, die den gesamten Verein betreffen.
Sollte ein Mitglied mindestens drei Monatsbeiträge in Rückstand liegen (unabhängig von Erinnerungen oder Mahnungen). wird es sofort vom Verein gesperrt und kann an Wettkämpfen, die Verbände wie BBV, DBU, DBSV, DSB usw. veranstalten, nicht für den 1. GBC Berlin e. V. antreten. Diese Sperre bleibt so lange bestehen, bis der Beitragsrückstand ausgeglichen ist. Die Mitgliedsbeiträge und Gebühren sind eine Bringepflicht, die jedes Mitglied ohne Aufforderung zu erfüllen hat.
Mahngebühren werden nach zwei rückständigen Monatsbeiträgen in drei Schritte erhoben:
1. Mahnung per E-Mail oder einfachem Brief - Gebühr € 5,--, sieben Tage Frist zur Ausgleichung des Zahlungsrückstands,
2. Mahnung per E-Mail oder einfachem Brief - Gebühr € 10,--, sieben Tage Frist zur Ausgleichung des Zahlungsrückstands,
3. Mahnung per E-Mail und Einschreiben/Rückschein - Gebühr € 15,--, sieben Tage Frist zur Ausgleichung des Zahlungsrückstands.
Nach fruchtloser dritter Mahnung werden die rückständigen Beiträge über ein Inkassobüro abgewickelt.
Vom monatlichen Beitrag jedes Vereinsmitglieds (unabhängig von der Sportart/Abteilung) werden monatlich € 1,-- in die Vereinsgesamtkasse übertragen, um Kosten abzudecken, die den gesamten Verein betreffen.